Chronologie

Eine lange Geschichte – kurz zusammengefasst

Jan/Feb 2004Planauflage der Bernischen Kraftwerke AG (BKW) für Aus- und Umbau der Hochspannungsleitung Wattenwil-Mühleberg
Feb 2004Über 300 Anwohner und 10 Gemeinden erheben Einsprache gegen das Leitungsprojekt
27.Feb. 2004 Gründung der Interessengemeinschaft Umweltfreundliche Hochspannungsleitung Wattenwil-Mühleberg IG-UHWM
2004-2007 Einspracheverhandlungen mit dem Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI) ohne Einigung
2006Projektänderungen und erneute Planauflagen
2006 Überweisungsbericht des ESTI an das Bundesamt für Energie (BFE)
2009Motion „Leitung Wattenwil-Mühleberg in den Boden“ im Grossen Rat des Kantons Bern:: mit 94/44 Stimmen angenommen
April 2010Plangenehmigungsentscheid des BFE: Ausbau als Freileitung bewilligt, mit Ausnahme von 3 km ( Mast 291-302), die als erdverlegtes Kabel realisiert werden sollten
Juni 2010Beschwerde der Anwohner gegen den Plangenehmigungsentscheid des BFE beim Bundesverwaltungsgericht (BVG)
Jan 2012Urteil des BVG: das Projekt wird teilweise an das BFE zurückgewiesen, zur Überprüfung einer Bodenverkabelung im BLN-Gebiet 1320 (Bundesinventar der Landschafts-und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung) und in den kantonalen Schutzgebieten
Feb 2012Aus Solidarität mit den Anwohnern ausserhalb der Schutzgebiete ziehen die Betroffenen das Urteil des BVG ans Bundesgericht weiter
Nov 2012Bundesgerichtsurteil: der Plangenehmigungsentscheid des BFE wird als Ganzes aufgehoben und an das BFE zurückgewiesen. Das BFE wird beauftragt, in allen Gebieten mit Schutzstatus, inkl. kommunale Schutzgebiete, Verkabelungsvarianten zu prüfen. Weiter entscheidet das Bundesgericht, dass es gerechtfertigt ist, international anerkannte Experten für Bodenverkabelung beizuziehen.
Jan 2013Die neue nationale Netzgesellschaft Swissgrid wird Eigentümerin des schweiz.Übertragungsnetzes (380/220kV)
Juni 2013Die BKW stellt ein Gesuch um Sistierung
Jan 2014Das BFE bewilligt die Sistierung um zwei Jahre bis Jan. 2016
April 2015Die Swissgrid teilt mit, dass sie auf den Ausbau der Leitung Wattenwil-Mühleberg auf 220 kV verzichten will.
Die Leitung bleibt somit als 132 kV-Leitung im Besitz der BKW
2014-2016Es laufen zwei Vernehmlassungen auf nationaler Ebene mit Bedeutung für die Leitung Wattenwil –Mühleberg:
1. Teilrevision der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV)
2. Vernehmlassung zur Änderung des Elektriziäts- und Stroversorgungsgesetzes
Nov 2016 Die BKW teilt mit, dass sie sich nicht für eine Erneuerung, sondern für die Instandhaltung der bestehenden Leitung entschieden hat.