Die Probleme

Was sind die Probleme?

Die Anwohner der neuen Hochspannungsleitung mussten sich nach Bekanntgabe der Ausbaupläne der BKW mit mehreren Problemen auseinandersetzen:

Die Hauptsorgen:

  • Gefahr für die Gesundheit!
  • Beeinträchtigung der Landschaft!
  • Wertverminderung der Liegenschaften!

Nicht nur die Spannung sollte von 132kV auf 220kV erhöht werden, sondern auch die Stromstärke steigern: neu sollten in 2 Strängen bis zu 1490 Ampère durch die Leitungen fliessen, was einem 7-10-fachen der bisherigen Stromstärke entsprach. Diese neue Stromstärke wurde zwar in der Planauflage der BKW nicht klar angegeben, traf aber anhand der geplanten Leiterquerschnitte zu.

Wissenschaftliche Studien (siehe BUWAL Schriftenreihe 214) beweisen, dass die elektromagnetischen Felder, die von den Leitungen ausgehen, zu erhöhtem Krebsrisiko bei Kindern führen, aber auch viele weitere gesundheitliche Auswirkungen werden beschrieben. Je näher man an der Leitung wohnt, umso grösser ist die Belastung.

Die in der Schweiz geltenden Grenzwerte sind zwar tiefer als in vielen anderen Ländern, jedoch mehrfach höher als von den wissenschaftlichen Arbeiten als gefährlich eingestuft.

Bei der vorgesehenen Stromstärke von 1490 Ampère pro Strang, wäre laut BKW ein Abstand der Leitungen zu bewohnten Häusern von 47 Metern genügend, um den vorgeschriebenen Grenzwert von 1 Mikrotesla (1000 Nanotesla) einzuhalten. Auf einem Diagramm in der Planauflage wurden diese 47 Meter angegeben, die Berechnung wurde aber für 1000 Ampère gemacht. Bei 1490 Ampère müsste der Abstand mindestens 75 Meter betragen.

Nach den wissenschaftlichen Arbeiten sind jedoch noch bei bis zu 300 Metern Abstand krebserzeugende Auswirkungen möglich. Viele Häuser entlang dieser Leitung sind weniger als 300m von ihr entfernt.

Die neuen Masten, mit doppelter Kabelführung, sollten viel höher werden als die bisherigen, in Niederwangen sogar bis 95 Meter hoch.

Das Landschaftsbild wäre durch die neuen Leitungen noch viel stärker beeinträchtigt worden als bisher. Ein grosser Teil des von der Leitung durchquerten Gebietes gehört zu einer geschützten Landschaft von nationaler Bedeutung (BLN 1320) und verdient laut Bundesgericht ungeschmälerte Erhaltung und grösstmögliche Schonung. Bei den vorliegenden Ausbauplänen konnte also nicht von einer grösstmöglichen Schonung gesprochen werden.

Die neue Leitung sollte teilweise durch bisher unberührtes Gebiet führen.

Auch hier war ein Eingriff in das BLN-Gebiet geplant.

Dies obwohl frühere, nicht von der BKW stammende, kleinere Projekte im BLN-Gebiet, wie Waldstrassen, aus landschaftsschützerischen Gründen abgelehnt worden waren. Die Leitung sollte auch bei dieser ganz neuen Leitungsführung in einem Abstand von radial knapp 50 Metern an bewohnten Häusern vorbeiführen.

Werden die Masten grösser und Spannung und Stromstärke erhöht, werden die Liegenschaften in der Nähe der Leitungen an finanziellem Wert verlieren.

Es wird schwierig werden, exponierte Liegenschaften zu verkaufen. Auch wird es nicht mehr so leicht sein, Mieter zu finden.

Grundstückbesitzer, die sich gegen einen Mast auf ihrem Land wehren, können enteignet werden.

Die Enteignung betrifft zwar nur das Land, worauf der Mast zu stehen kommt, ist aber für viele Grundstückbesitzer schwer zu akzeptieren.