Schützenswerte Landschaft

 BLN = wo die Schweiz am schönsten ist

Die Leitung Wattenwil-Mühleberg führt mitten durch das BLN-Gebiet 1320.

Das Bundesinventar der Landschafts- und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) umfasst 162 grössere Natur- und Kulturlandschaften, wie auch monumentale Einzelobjekte.

Die Aufnahme eines Objektes in das BLN bedeutet, dass dieses die ungeschmälerte Erhaltung, bzw. den grösstmöglichen Schutz in besonderem Masse verdient.

Das 1977 in Kraft getretene Bundesinventar ist ein wichtiges Instrument der Landschaftsschutzpolitik. Das BLN hat nicht zum Ziel, jeglichen menschlichen Eingriff zu verhindern, sondern allfällige Eingriffe mit besonderer Sorgfalt zu prüfen.

Wird durch eine Bundesaufgabe, wie zum Beispiel den Bau von Hochspannungsleitungen ein BLN –Gebiet in seinem Wert beeinträchtigt, so ist die betreffende Bundesstelle verpflichtet, bei der eidg. Natur – und Heimatschutzkommission die Ausarbeitung eines Expertenberichts zu verlangen. Dies wurde in unserem Fall von der BKW unterlassen.

Sowohl die Stiftung für Landschaftsschutz sowie der Berner Heimatschutz haben 2004 gegen den Um- und Neubau der Hochspannungsleitung Wattenwil –Mühleberg Einsprache erhoben.

Im Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts 2012 und beim Bundesgerichtsurteil 2012 zum Leitungsprojekt wurde ausdrücklich die Prüfung von Verkabelungsvarianten in den Landschaftschutzgebieten gefordert.

Aber auch ausserhalb des BLN-Gebietes ist die Landschaft schützenswert. Mengestorf und Liebewil zum Beispiel sind geschützte Ortsbilder, die durch die neue Leitung ebenfalls stark beeinträchtigt würden.