Neue Dienstbarkeitsverträge 2017 entlang der Leitung Wattenwil-Mühleberg
Ende Juli 2017erhielten Grundeigentümer, die Masten der Hochspannungsleitung auf ihrem Land haben oder bei denen die Leitung über ihr Grundstück führt, die Information, dass die BKW die Verträge über die Entschädigungen der Dienstbarkeiten erneuern will, da die bestehenden Verträge abgelaufen sind .
Viele Grundeigentümer waren erstaunt über den Text, denn die neuen Verträge erlauben prinzipiell eine Erhöhung der Spannung auf 400 kV!
Zur Zeit wird die Leitung mit 132 kV betrieben. Die Angaben über die Höhe der Entschädigungen, die in den neuen Verträgen vorgesehen sind, entsprechen aber Überleitungen bis 400 kV und Mastenbreiten bis 20 Meter.
Dies steht im Widerspruch zum Brief, den die BKW im November 2016 verschickt hat und in dem ausdrücklich steht, dass die Spannung und die Stromstärke nicht erhöht werden!
Diejenigen Grundeigentümer, die der BKW nicht stillschweigend die Einwilligung geben wollten, irgendwann die Spannung doch auf 400 kV erhöhen zu können, hatten nur noch die Möglichkeit, den Vertrag nicht zu unterschrieben oder den Text so abzuändern, dass er den aktuellen Tatsachen entspricht. Sie verzichten damit auf eine Entschädigung oder nehmen eine Reduktion der Höhe der Zahlung in Kauf.
Solange nicht alle Grundeigentümer ihre Verträge unterschrieben haben, kann die Leitung zwar instandgesetzt werden, die Spannung und somit die Stromstärke aber nicht erhöht werden!
Die IG-UHWM kämpft seit Jahren gegen eine Aufrüstung dieser Leitung als Freileitung. Unser Anliegen ist, dass die Hochspannungsleitung Wattenwil-Mühleberg entsprechend den aktuellen technologischen Möglichkeiten, als erdverlegtes Kabel realisiert werden soll, um Mensch und Natur zu schützen. Im Jahr 2015 haben wir am Bundesgericht damit einen beachtlichen Erfolg erzielt und in wesentlichen Beschwerdepunkten Recht erhalten. Dieser Erfolg hat nationale Aufmerksamkeit erreich und dazu geführt, dass die BKW und die Swissgrid daraufhin das Projekt sistiert haben.
Im November 2016 hat die BKW bekannt gegeben, dass an der Leitung Instandhaltungsarbeiten erfolgen werden, um die Korrosion an den Masten zu beheben, in dem Teile der Masten ersetzt werden. Die Leiterseile sind nicht betroffen, was uns erstaunt hat, da die Seile ebenfalls bereits 75 Jahre alt sind.Diese Instandhaltungsarbeiten werden zur Zeit ausgeführt.
Entschädigungansätze für elektrische Freileitungen und Masten, Empfehlung von u.A. Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (SVE) und Schweizerischer Bauernverband (SBV) auch im Internet zu finden auf der Homepage der SVE unter https://www.strom.ch/fileadmin/user_upload/Dokumente_Bilder_neu/010_Downloads/Fachdokumente/Entschädigungsansätze_Freileitungen_2016-2017d.pdf